Fanatiker der Todesstrafe Klaus-Detlev Godau-Schüttke zeigt in einer Studie, daß zahlreiche Nazijuristen am Bundesgerichtshof wieder »Im Namen des Volkes« Recht sprechen konnten
Als Bruno Heusinger am 31. März 1960 als Präsident des Bundesgerichtshofes in sein Amt eingeführt wurde, leitete der dienstälteste Senatspräsident, Friedrich Tasche, die Festveranstaltung in Karlsruhe. Friedrich Tasche war nicht irgendwer, sondern- wie Klaus-Detlev Godau-Schüttke in seinem Buch »Der Bundesgerichtshof- Justiz in Deutschland« zu berichten weiß - »ein Antisemit und Republikgegner«, der schon als Mitglied des deutsch-völkischen Schutz- und Trutzbundes »zu den geistigen Wegbereitern des Nationalsozialismus« gehörte.
Anwesend bei der Veranstaltung war auch der amtierende Bundesjustizminister Fritz Schäffer, der sich, so Godau-Schüttke, die Gelegenheit nicht entgehen ließ, »auf die sogenannte Braunbuch-Kampagne der DDR einzugehen«. So sagte Schäffer: »Wie erfolgreich der Wiederaufbau des Rechtsstaates unter maßgeblicher Führung des Bundesgerichtshofs war, beweisen die Ereignisse der letzten Monate mit den aus dem Osten kommenden Versuchen, das Vertrauen in unsere Justiz zu untergraben. Wir nehmen diese Angriffe durchaus nicht leicht. Das Gebot, im eigenen Hause Ordnung zu schaffen, steht für uns auch hier über allem, auch dann, wenn man bei den meisten von sowjetzonaler Seite ausgehenden Vorwürfen gegen amtierende Richter und Staatsanwälte mit gutem, sehr gutem Recht nach der Legitimation dieser >Verteidiger< der Gerechtigkeit fragen kann. (...) Der Angriff wird scheitern. Unser Rechtsstaat ist gefestigt.«
Nachkriegskarrieren
Für Godau-Schüttke entbehren diese Behauptungen Schäffers »jeder Grundlage, war doch der Inhalt der sogenannten Braunbücher mit Ausnahme weniger Fehler unangreifbar«. In der Tat, der Autor, Richter am Landgericht Itzehoe, der den Aufbau und die Entwicklung des Bundesgerichtshofes unter Heranziehung bisher verschlossener und unzugänglicher Personalakten sehr anschaulich beschreibt, weiß detailliert zu berichten, wie ehemaligen Spitzennazis nach 1945 ohne Rücksicht auf ihre Vergangenheit eine Karrierechance eröffnet wurde. Diese Juristen gehörten dann auch zu denjenigen, die an erster Stelle standen, wenn es darum ging, sich und ihre Kollegen beim Reichsgericht in Leipzig oder den vielen Sondergerichten, zu denen sie zeitweise abgeordnet waren, zu exkulpieren.
Selbst im Jahre 1979, vierunddreißig Jahre nach Kriegsende, wurden die ehemaligen Reichsgerichtsräte, anders als heute ehemalige DDR-Juristen, in Schutz genommen. So sagte der damalige BGH-Präsident Gerd Pfeiffer in einer Gedenkstunde zum 100. Geburtstag des Reichsgerichts: »Von den Angehörigen der nachgewachsenen Generationen, aufgewachsen in unserer Freiheit, möge jeder für sich die Frage beantworten, wie er in vergleichbarer Situation des äußeren Drucks, der Furcht und des Mißtrauens handeln würde. Und keiner möge sich diese Gewissensforschung zu leicht machen.« Pfeiffer berief sich in seiner Rede ausgerechnet auf den ersten Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Hermann Weinkauff, der als ehemaliger Reichsgerichtsrat »berichtet (habe), wie die Nationalsozialisten das Reichsgericht durch ihre Personalpolitik und durch Terror politisch, menschlich und rechtlich zu zersetzen versucht« hätten, »und daß ihnen dies auch teilweise gelungen« sei.
Überzeugungstäter
Für Godau-Schüttke spricht diese Übernahme von Weinkauffs Thesen, »die viel zu pauschal waren und die letztlich auch nichts mit den wahren Abläufen gemein hatten«, nicht gerade für Pfeiffer. Die nach 1945 zur Verfügung stehenden Justizjuristen, so der Autor, hatten in ihrer überwältigenden Mehrheit von 1933 bis 1945 ein Unrechtssystem nicht nur durch Opportunismus, sondern auch aus Überzeugung unterstützt. So werde die These, daß Nazi-Richter nach 1945 am Aufbau einer demokratischen Justiz mitgewirkt hätten, »auch heute noch zu Unrecht vertreten«.
Auch 1962 setzten sich beim Bundesgerichtshof alte Naziseilschaften durch, als es um die Besetzung höchster Ämter ging. Der ehemalige Reichsanwalt Carl Kirchner, der nach Gründung des BGH Bundesrichter wurde, empfahl, als es um die Stelle des Generalbundesanwalts ging, ausdrücklich Wolfgang Fränkel, der nach dem Krieg als Bundesanwalt beim BGH fungierte, für diesen Posten. Er übte diese Tätigkeit allerdings nur vier Monate aus, weil die DDR belastendes Material zusammengetragen hatte, das seine Tätigkeit bei der Reichsanwaltschaft betraf, bei der Kirchner auch sein Vorgesetzter war. Demnach war Fränkel vorrangig für die Bearbeitung von so genannten Nichtigkeitsbeschwerden zuständig, bei deren Einlegung er in fünfzig Fällen die Todesstrafe beantragte, die andere Gerichte, sogar das Reichsgericht, abgelehnt hatten. Fränkel sei, so Godau-Schüttke, ein »Fanatiker der Todesstrafe« gewesen.
Für Godau-Schüttke ist die heutige Richtergeneration »zweifellos demokratisch gesinnt«. Dennoch drängt sich ihm die Frage auf, ob nun ein »neuer Richtertyp« Recht spreche, weil, so der Autor, »die Richterschaft in ihrer Mehrheit mehr oder weniger an historischen und auch an gesellschaftspolitischen Zusammenhängen desinteressiert ist«. Er hat jedenfalls den Eindruck, daß sich unter seinen Kollegen noch keine hinreichende Sensibilität für autoritäre und antidemokratische Strömungen entwickeln und entfalten konnte.
Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof - Justiz in Deutschland. Verlagsgesellschaft Tischler, Berlin 2005, 480 Seiten, 24 Euro
Dietmar Jochum
junge welt vom 11.12.2006