Rechtsförmiges Unrecht
Egon Krenz hat seine Notizen aus dem Gefängnis veröffentlicht
Egon Krenz, im Herbst 1989 für kurze, aber historisch bedeutsame sieben Wochen Generalsekretär des ZK der SED, Vorsitzender des Staatsrats und des Nationalen Verteidigungsrats der DDR, war vier Jahre im Knast. Erich Honecker und andere Alte aus dem Politbüro konnten aus Gesundheitsgründen beim schlechtesten Willen nicht mehr verfolgt werden. So kühlte sich die bundesrepublikanische Klassenjustiz an dem kerngesunden Egon Krenz ihr Mütchen. Krenz mußte als Sündenbock herhalten. Er hat diese Rolle in Würde, ohne Wendehalsigkeit, ohne Abschieben von Verantwortung auf andere, im Kampf um sein Recht und gegen das nicht nur ihm zugefügte Unrecht als überzeugter Kommunist ertragen. Das wird in seinen »Gefängnis-Notizen« abermals eindrücklich bestätigt.
Abrechnung
Das Berliner Landgericht hat Krenz wegen »Totschlags« (das ist nach Paragraph 212 Strafgesetzbuch Tötung eines Menschen, »ohne Mörder zu sein«) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er schildert mit erstaunlicher juristischer Fachkenntnis, wie er sich mit Hilfe seiner Rechtsanwälte gegen die Verurteilung zur Wehr gesetzt hat. Aber der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt, das Bundesverfassungsgericht hat seine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Beschwerde verworfen. Dabei handelt es sich, denn Fehlurteile oder Justizirrtümer wären eine Beschönigung, um rechtsförmiges Unrecht. Rechtswissenschaftler in West und Ost sind sich einig, daß die Urteile eines der grundlegenden demokratischen Rechtsprinzipien verletzen: das Rückwirkungsverbot, das im Strafgesetzbuch, in Artikel 103 des Grundgesetzes, in Artikel 7 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Artikel 15 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert ist. Krenz ist kein Totschläger. Er hat unschuldig gesessen.
In dem Buch ist eine Passage aus dem Berliner Urteil abgedruckt, in der das Gericht die Rolle von Egon Krenz bei der Verhinderung von Gewalt an der Grenze positiv bewertet: »Anfang April 1989 war es der Angeklagte Krenz, der eine Veränderung der Schußwaffenanwendungspraxis herbeiführte, als er Erich Honecker in dessen Abwesenheit als Generalsekretär vertrat (...) Die Initiative des Angeklagten Krenz fügte sich in sein bisheriges Verhalten ein. Auch wenn er stets die Unüberwindlichkeit der Grenzsperranlagen anstrebte und zu diesem Zweck auch die Tötung von Flüchtlingen als vorübergehend unvermeidbar in Kauf nahm, war es ihm von Beginn seiner Tätigkeit als Sekretär des Zentralkomitees und Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und des Politbüros ein Anliegen, die Grenzsicherungsanlagen so zu gestalten, daß es möglichst nicht zur Anwendung der Schußwaffe gegenüber Flüchtlingen kommen brauchte (...) Im Herbst 1989 trug der Angeklagte maßgeblich zur Deeskalation der damaligen Situation bei, die ohne weiteres zu einem Bürgerkrieg mit unabsehbaren Folgen hätte führen können (...) Der Angeklagte Krenz sorgte sowohl in den Oktobertagen des Jahres 1989 mit den zahlreichen Großdemonstrationen in verschiedenen Großstädten der DDR als auch im November 1989 nach Öffnung der Mauer aktiv und initiativreich dafür, daß es zu keinem Blutvergießen kam.«
Krenz fragt zu recht: »Wenn das Gericht das alles würdigt - wofür sind dann die sechseinhalb Jahre?« Seine »Gefängnis-Notizen« geben darauf die Antwort. »Die neue Macht rechnet mit der alten ab.« - »Ich stehe vor Gericht für den Staat DDR.« Man fühlt sich an Lessing erinnert, der den Patriarchen im »Nathan« immer wieder auf alle Einwände des Tempelherrn sagen läßt: »Tut nichts! Der Jude wird verbrannt.«
Solidarität und Schikanen
Krenz schildert ohne Verbitterung den Prozeß und seinen Gefängnisalltag, die großen und die kleinen Schikanen, denen er ausgesetzt wurde, weil er Krenz und kein anderer war. Das begann schon damit, daß ihn der Vorsitzende Richter gleich nach der Urteilsverkündung im Gerichtsaal verhaften ließ, obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Wegen »Fluchtgefahr«, an die der Richter wohl selbst nicht glaubte. Verschiedene Zeugen der Verteidigung wurden nicht zugelassen. Das Gericht wußte schon alles besser. Krenz wird zwar ein Tauchsieder genehmigt, aber ein Kochtopf verweigert. Entwürdigende psychologische Untersuchungen, Störung des Nachtschlafs durch Lichtkontrollen, verschärfte Postdurchsuchungen. Eintrag vom 31. August 1997: »Innerhalb einer Woche sind mir nacheinander ein Computer, eine Schreibmaschine mit Display, eine einfache mechanische Schreibmaschine und nun auch noch eine Mine für den Kugelschreiber auszuhändigen abgelehnt worden.« Bemerkenswert: In der Gefängnisbibliothek von Moabit gab es weder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte noch den UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Krenz berichtet über die Solidarität, die ihn erreicht und wie sie ihm wohlgetan und bestärkt hat. Über 36000 Briefe und Postkarten nahm er nach seiner Entlassung mit nach Hause, darunter auch Beschimpfungen. Persönliches, Familiäres, seine mentale Befindlichkeit in seiner Situation spart Krenz nicht aus. Das kann ein Rezensent nicht vermitteln oder bewerten. Man muß es lesen.
Egon Krenz ist ein Vollblutpolitiker, den man auch im Knast nicht kaltstellen kann. So sind in seinem Buch viele Betrachtungen zu zeitgeschichtlichen Persönlichkeiten und Themen zu lesen. Man muß nicht mit allem übereinstimmen, aber seine aus persönlichem Erleben gespeisten Beurteilungen von Michail Gorbatschow, Alexander Jakowlew oder Günter Schabowski und anderen, seine Unterhaltungen mit Gefängnispastoren, seine Bemerkungen zu Peter Gauweiler und Richard Schröder und sein Briefwechsel mit Friedrich Schorlemmer sind schon beachtenswert. Ebenso seine Bemerkungen zum Thema Klassenjustiz, zur Behandlung des SED-SPD-Dokuments »Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit« von 1987 und - vor allem - zur DDR, gegen deren Verklärung wie auch Verteufelung er ist. Er hält die DDR für einen sozialistischen Rechtsstaat. Ich würde sagen: Sie war leider kein Rechtsstaat, aber auf keinem Fall ein »Unrechtsstaat«. Im abschließenden Kapitel setzt sich Egon Krenz mit Bundespräsidenten Horst Köhler darüber auseinander, daß man nicht nur die DDR, sondern auch die Bundesrepublik nicht verklären darf.
Ein ehrliches Buch von einem aufrechten Mann, der von sich sagt: »Solange ich lebe, wird mich die Frage bedrängen, warum die DDR scheiterte und welche Teilschuld ich daran trage.«
Egon Krenz: Gefängnis-Notizen. Das Neue Berlin, Berlin 2009, 240 Seiten, 14,90 Euro
Gregor Schirmer Anm. d. Red.: Wir Kundschafter haben ebenfalls den "Rechtsstaat" Bundesrepublik erlebt. Unser gemeinsames "Verbrechen" war, dass es die DDR gab und wir diese geschützt haben.
junge welt vom 16.02.2009