Die Interessen Frankreichs wurden nicht von einem Krause vertreten Über das neue Buch von Friedrich Wolff "Einigkeit und Recht"
"Wäre man mit den ´DDR-Verbrechern´ so verfahren wie mit den Nazis, hätte es gar keine Strafverfolgung gegeben. Gegenüber den braunen Verbrechern wurden beide Augen zugedrückt, Mörder wurden amnestiert, begnadigt und freigesprochen. Gegenüber den DDR-Beschuldigten wurden dagegen die gewagtesten Rechtskonstruktionen erdacht, um sie zu verurteilen."
Die Justiz sei dann ihrem Minister und der bereits im Kalten Krieg produzierten öffentlichen Meinung ausnahmslos gefolgt. Ob die bundesdeutsche Nachwendejustiz nun ihrer von Kinkel verordneten "Pflicht, nicht dem eigenen Triebe" gehorchte, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls ließ sie von Anfang an keine Zweifel daran entstehen, dass sie die juristische Bewältigung der DDR-Vergangenheit keinesfalls auf die lange Bank zu schieben gedenkt. Wolff hat diesen nach der Einigung erlebten Übereifer, den er bei der Nazi-Vergangenheitsbewältigung vermisst, präzise aufgezeichnet. Bis auf 40 SPD-Bundestagsabgeordnete hätten alle übrigen dem Einigungsvertrag blindlings zugestimmt. "Kein Ausschuss, kein Abgeordneter hatte die Möglichkeit, auf die Gestaltung der Gesetze, die in diesem Vertrag eingeschlossen sind, Einfluss zu nehmen, beispielsweise durch Änderungsanträge in der zweiten Lesung", zitiert Wolff die 40 Parlamentarier aus ihrer gemeinsamen Erklärung. Das DDR-Bild der Westdeutschen zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR war überwiegend ganz finster, wird die Situation insbesondere der Wendezeit von Wolff gezeichnet. Wolff zitiert dazu einen westdeutschen Jura-Professor: "Die Verbrechen im Dritten Reich richteten sich in erster Linie gegen andere Völker, die in der DDR gegen die eigene Bevölkerung, deren Freiheiten die politische Führung in den unterschiedlichsten Varianten beschnitt."
Zu Recht moniert der Autor hier, dass bei einer solchen undifferenzierten Betrachtungsweise unklar bleibt, ob der Professor die Juden, die in den Gaskammern und KZ umgebracht wurden, zu den Deutschen zählt, ob er die vier Millionen gefallenen deutschen Soldaten als Opfer der Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung betrachtet, auch ob sich der Wert eines Menschenlebens nach der Nationalität richtet. Für Wolff ist die (juristische) Bewältigung der DDR-Vergangenheit ohne das verzerrte DDR-Bild, das (vor allem) die bundesdeutschen Medien in den Köpfen der Westdeutschen erzeugten, nicht zu verstehen. So hätten die Juristen dieses DDR-Bild mehr oder weniger ebenfalls verinnerlicht. Da in Artikel 17 des Einigungsvertrages vertraglich festgeschrieben wurde, dass in der DDR ein "DDR-Unrechtsregime" geherrscht habe und der Bundestag diesen Vertrag zum Gesetz erhoben hatte, sei schon dadurch ein juristisches Verdikt über den ehemaligen politischen Gegner gefällt worden.
Ungeachtet der abweichenden Meinung der Mehrzahl der (westdeutschen) Rechtswissenschaftler seien dann Urteile wegen der Schüsse an der Grenze gegen Grenzsoldaten, Offiziere, Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates und des Politbüros ohne Rücksicht auf das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention gefällt worden. Auch wegen Rechtsbeugung, Wahlfälschung, MfS-Straftaten, Denunziationen, Misshandlungen, Amtsmissbrauch/Korruption, Wirtschaftsstraftaten, Dopings und sonstigen Delikten erfolgten Verurteilungen. Bemerkenswert ist für Wolff vor allem die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren (über 100 000) und die dagegen niedrige Zahl der Verurteilungen (289). Auch wenn damit, so Wolff, die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt, die meisten Angeklagten freigesprochen wurden und die wenigen Urteile, die Strafen aussprachen, mild waren, so mussten doch die über 100 000 Beschuldigten lange unter dem Verdacht leben, Rechtsbeugung oder Totschlag oder anderen Kriminalstraftaten begangen zu haben. Wolff: "Lange mussten sie unter diesem Verdacht leben. Die Verfahren liefen über Monate und Jahre. Die Beschuldigten brauchten Rechtsanwälte, mussten Honorare zahlen, waren abgestempelt, hatten ein Strafverfahren am Hals, der Betrieb durfte es nicht wissen, öffentlich traten sie am besten nicht hervor, politisch schon gar nicht. Die Familie litt. Die Ossis trugen das nicht so leicht wie es anscheinend BRD-Politiker tragen, wenn gegen sie ermittelt wird."
Warum waren die Staatsanwälte so hemmungslos eifrig, warum hörte kein Richter auf die Meinung seiner Rechtslehrer, fragt Wolff in Richtung der mit der Regierungskriminalität befassten Juristen, die solche Rechtsprobleme und Prozesshindernisse wie Verjährung, DDR-Amnestien, das Rückwirkungsverbot aber auch Selbstgefährdung und Schuldnachweis nicht zur Kenntnis genommen hätten. Der Jurist zeigt auf, wie oft seit 1990 die Verjährungsfristen für DDR-Taten verlängert worden sind, wie mit dem Rückwirkungsverbot durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1996 umgegangen worden ist; er zeigt die Rechtskonstruktionen auf, die entwickelt wurden, um die Politbüromitglieder, insbesondere Häber, Böhme und Lorenz, zu verurteilen. Obwohl sie zunächst vom Vorwurf der Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden sind, hob der BGH dieses Urteil auf, weil er der Meinung war, auch wenn es die Angeklagten nicht vermochten, so hätten sie es doch versuchen müssen, die Todesfälle an der deutsch-deutschen Grenze zu verhindern. Nach DDR-Recht wurden sie dann sogar wegen Anstiftung zum Mord verurteilt. Wolff betont: Der Verfolgungseifer gegen Rote war größer, viel größer als gegen Braune und die Verbrechen der Roten waren, sofern es überhaupt welche gab, unendlich viel kleiner.
Wie unterschiedlich die deutsche Justiz auch mit Verjährungsfristen umgegangen ist, zeigt Wolff an einem Fall auf, der sich 1943 in Italien bei Caiazzo zutrug. Im Oktober jenes Jahres tötete ein Wehrmachtsoffizier mit anderen Soldaten seiner Kompanie aus niedrigen Beweggründen und grausam 15 italienische Zivilpersonen (fünf Frauen und 10 Kinder im Alter zwischen vier und 14 Jahren). Sie wurden freigesprochen. Der Freispruch wurde mit Verjährung begründet, weil eine solche Tat, wäre sie rechtzeitig bekannt geworden, kriegsgerichtlich verfolgt worden wäre, so der BGH. Hier hätte Wolff auch fragen können, ob dieser Bundesgerichtshof nicht die Bilder eines schreienden Freisler vor Augen hatte, der einen Angeklagten, der Morde im Dritten Reich anprangerte, als schäbiger Lump titulierte. Mooorde??? Welche Nazijustiz hätte solche verfolgt ohne selbst Freisler vor die Flinte zu kommen. Moorde??? Wolff weist hier sehr zu Recht darauf hin, nicht nur an diesem Beispiel, dass die Bewältigung der NS-Vergangenheit durch die bundesdeutsche Justiz fehl schlug. Die Beispiele dafür hätte er beliebig erweitern können. Das Urteil des BGH in der Caiazzo-Sache scheint typisch dafür zu sein, wie undifferenziert die deutsche Justiz die Verbrechen der Nazis vom Unrecht in der ehemaligen DDR betrachtete.
Die juristische Vergangenheitsbewältigung bezog sich nicht nur auf die strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung. In "Einigkeit und Recht" beleuchtet Wolff unter anderem auch anschaulich die Bewältigung offener Vermögensfragen mittels des Verwaltungsrechts und des Zivilrechts, wobei er die Schwierigkeiten der Gerichte, die Zuständigkeitsgrenze zwischen Verwaltungs- und Zivilgerichten zu ziehen, aufzeigt. Das ging nicht selten zu Lasten der jeweiligen Kläger, die, wenn sie den falschen Rechtsweg beschritten hatten, das Ganze noch einmal von vorne beginnen mussten.
Friedrich Wolff gibt auch Geschichtsunterricht. So erörtert er die Revolutionsjahre 1848 bis 1849, die Periode der Reaktion 1850 bis 1871, "Recht und Freiheit" im Kaiserreich, dasselbe in der Weimarer Zeit und last, but not least die Kommunistenverfolgung in der Nazizeit. Auch die Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1968 wird hinreichend beleuchtet. Selbst die politische Justiz in der DDR ist für Wolff kein Ruhmesblatt. Ihre politische Richtung war für ihn jedoch eine andere: Die politische Justiz der DDR war eine Justiz gegen das Wiedererstehen von Kapitalismus und Faschismus. Ausnahmen bilden Prozesse wie etwa die gegen Walter Janka, Wolfgang Harich, Rudolf Bahro und andere Sozialisten beziehungsweise Kommunisten, die die DDR-Politik von links kritisierten. Nach Wolff richtete sich die politische Justiz der DDR einerseits gegen Nazi und Kriegsverbrecher, andererseits gegen Oppositionelle, die meist unter dem Einfluss der BRD-Politik standen und, wie die Geschichte beweise, letztlich tatsächlich den Untergang der DDR herbeiführten. Und bei der Einigung seien dann viele Fehler gemacht worden.
Wolff erinnert an die 1956 erfolgte Angliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik. Da sei zum Beispiel vereinbart worden, dass Spione nicht bestraft werden und so sei es geschehen. Wolff: "Das waren natürlich keine Kommunisten, die da spioniert hatten und die Interessen Frankreichs wurden auch nicht von einem Krause vertreten", kritisiert Wolff die unter dem umstrittenen Verhandlungsführer der DDR-Seite und späteren Bundesverkehrsminister Wolfgang Krause zustande gekommenen Ergebnisse des Einigungsvertrages mit der Bundesrepublik im Jahre 1990. Die Lücke im Einigungsvertrag sei danach verständlich.
Ein umfangreicher Quellenanhang macht Friedrich Wolffs Buch zu einem nachprüfbaren Geschichtswerk, bei dessen Lektüre man starke Zweifel bekommt, ob die durch umstrittene Rechtskonstruktionen zustande gekommenen Urteile gegen Funktionsträger und andere durch bundesdeutsche Gerichte Verurteilte DDR-Bürger vor der Geschichte bestand haben werden.
Friedrich Wolff: Einigkeit und Recht. Die DDR und die deutsche Justiz. edition ost Berlin 2005, 192 Seiten, 12,90 Euro. Zu beziehen beim Neue Impulse Versand, Hoffnungstraße 18, 45127 Essen.
Dietmar Jochum
Also nicht "Einigkeit und Recht", so der Titel seines neuen Buches, ist nach Auffassung von Friedrich Wolff den DDR-Bürgern nach der Einigung durch die deutsche Justiz widerfahren, sondern wohl eher Uneinigkeit und Unrecht. Einen der Hauptschuldigen für diese Misere sieht der Rechtsanwalt und ehemalige Honecker-Verteidiger insbesondere in dem Ex-Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP), der am 23. September 1991 auf dem Deutschen Richtertag in Köln unter anderem erklärte: "Ich baue auf die deutsche Justiz, es muss gelingen, das SED-Regime zu delegitimieren ..."
Unsere Zeit vom 29.04.05