Leserbriefe zur Rezension "Kundschafter im Westen" von Birthler-Mitarbeiter Müller-Enbergs
Eine dunkle Brille versperrt klare Sicht
Wenn man weiß, dass der Verfasser Helmut Müller-Enbergs ein leitender Mitarbeiter der Birthler-Behörde ist, so rufen einige Feststellungen doch Erstaunen hervor. »Viele Spione der DDR hatten ein politisches Motiv« - in einer früheren Veranstaltung sprach der Rezensent einmal von 80 Prozent der Spione - das ist doch schon eine beachtenswerte Bemerkung. Was Richter in Urteilen bereits früher feststellen mussten, das scheint nun auch den Mitarbeitern von Frau Birthler zu dämmern. Ähnliches gilt auch für die Aufzählung wichtiger Spitzenvorgänge der Aufklärungsdienste der DDR mit ihren weltweit anerkannten Erfolgen, die beweisen, dass es gelungen war, in wichtigen Zentren einzudringen, oder gar die Bestätigung gegenüber den beiden Herausgebern, dass sie als Mitarbeiter der ehemaligen HVA »um historische Aufklärung vor allem der nachrichtendienstlichen Seite des Staatssicherheitsdienstes bemüht« sind.
Aber das ist eben nur die eine Seite der Darstellung. Die dunkle Brille des angeblichen Unrechtsstaates DDR als Diktatur versperrt die klare Sicht auf die Dinge und behindert auch weiterhin Objektivität in der Darstellung. Was sollen in diesem Zusammenhang solche Feststellungen wie »Nicht wenige Spione waren materiell bestimmt« oder »Erpressung, die es auch in der NVA gab«? Es ist sicher nicht von Vorteil für eine Rezension, wenn Herr Müller-Enbergs die Praxis der Geheimdienst- und Nachrichtenarbeit, insbesondere aber die Arbeitsweise westlicher Dienste, nur vom Papier oder gar nicht kennt.
Mit einer naiven Vorstellungswelt, die noch dazu einseitig gegen die Aufklärungsdienste der DDR gerichtet ist, gelingt keine historische Aufarbeitung. Der Schreiber dieser Zeilen konnte nach der diplomatischen Anerkennung der DDR zirka 200 Werbeoperationen des Bundesnachrichtendienstes gegenüber Mitarbeitern von Auslandsvertretungen bzw. Geschäfts- und Dienstreisenden der DDR analysieren. Es gab im Grunde genommen nur zwei Vorgehensweisen: kompromittierendes Material und Drohungen in persönlichen Fragen oder aber hohe finanzielle Gebote bzw. materielle Vorteile bei Übersiedlungen in die BRD. Politische Motivationen - fast völlige Fehlanzeige; übrigens das Abbild einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der der Verlust moralischer Grundwerte von allen Seiten in der BRD beklagt wird. Eine gleiche Naivität wird bei der Darstellung des »Doppellebens« und bei dem möglichen bzw. notwendigen Verzicht auf angenehme Seiten des Lebens und der Übernahme zusätzlicher Belastungen und Risiken sichtbar. Glaubt denn der Verfasser wirklich, dass dies nur eine Begleiterscheinung oder ein Erfordernis der Nachrichtendienste der DDR ist?
Beide Vorwortautoren verurteilen den Verrat einiger ehemaliger Mitarbeiter der Aufklärung, der auch bei Autoren und am Buch nicht beteiligten Aufklärern zu hohen Freiheitsstrafen führte, Müller-Enbergs macht daraus »Hass gegen die Verräter« und kommt in diesem Zusammenhang hoch ins Stolpern mit dem Rosenholzmaterial, das mit dem von den Vorwortautoren gemeinten Verratsfällen aber auch gar nichts zu tun hat. Sollen die beiden Leiter der HVA solche Verräter, die unter militärischem Eid standen und gegen hohes Kopfgeld Aufklärer verraten haben, für deren Verdienste sie ehemals Orden und Auszeichnungen kassierten, belobigen? Will Herr Müller-Enbergs solche Verräter zum Bundesverdienstkreuz vorschlagen?
Schließlich kommt der Verfasser zur Schlussfolgerung, dass die Opfer der Aufklärer nutzlos waren, sich nicht gelohnt hätten und Leben für eine Sache verbraucht wurde, die untergegangen sei. Offensichtlich bestehen hinsichtlich eines erfüllten Lebens unterschiedliche Standpunkte. Keiner der über 30 Autoren spricht in seinem Beitrag von einem unnützen oder verfehlten Leben. Worauf begründet der Verfasser seine Einschätzung? Soll verschwiegen werden, dass in 40 Jahren DDR der Frieden in Europa, in dem sich die beiden mächtigsten Militärblöcke der Welt gegenüberstanden und der Kalte Krieg besonders heftig tobte, erhalten werden konnte und auch die Aufklärer der Dienste der DDR ihren Anteil daran hatten? Wie steht denn der Verfasser zu Menschen in der Vergangenheit und Zukunft, die ihrer politischen Überzeugung gefolgt sind, etwas aus ihrer Sicht Notwendiges für die gesellschaftliche Entwicklung und für den Fortschritt zu tun, auch wenn ihr Handeln durch herrschende Kräfte mit Strafe bedroht wurde und ihr Bemühen letztlich mit einer Niederlage und mit Verfolgung endete?
Den über 30 Autoren des Buches gebühren hohe Achtung und Anerkennung. Vom Beitrag »Das zweite Leben und die Angst« war das nicht zu erwarten.
Gotthold Schramm Anti-Stasi-Syndrom
Gewisse Rezensionen scheinen geschrieben zu werden, nicht damit man den Standpunkt der Buchautoren, sondern den des Rezensenten kennen lernt. Leider gilt das auch für Helmut Müller-Enbergs, dessen Rezension weder dem außergewöhnlichen Buch noch dem mutigen und selbstlosen Einsatz der darin zu Wort kommenden Kundschafter im Westen gerecht wird. Sie ist durchweg vom nur allzu gut bekannten Anti-Stasi-Syndrom geprägt.
Ralph Hartmann Vor den Menschenrechten sind nicht alle gleich
An Helmut Müller-Enbergs Rezension ist manches diskussionswürdig. Gabriele Gast allerdings erlebte nicht schlechthin die Isolationshaft, sondern die Isolationsfolter Der Titel ihres Berichts: Isolationsfolter. Frau Gast schreibt: »Ich klage die Bundesrepublik Deutschland an, diese Menschenrechte in der Form der Isolationsfolter vorsätzlich zu verletzen und die dadurch bewirkte psychische Schädigung eines Menschen billigend in Kauf zu nehmen. Es ändert auch nicht den Charakter und den Zweck der Folter, wenn das Erfordernis der richterlichen Anordnung der Isolation ihr den Anschein der Rechtsstaatlichkeit verleiht. Die Isolation ist rechtsstaatswidrig, weil sie die Grundrechte und die Würde des Menschen verletzt.« Grob rechtswidrig wurde auch Karl Gebauer behandelt, dem vom Kammergericht Berlin die Bypass-Operation durch den Arzt seiner Wahl verweigert wurde. Er trat in den Hungerstreik, dann gab das Gericht nach. Rainer Rupp wurde in der JVA Saarbrücken »besonderer Sicherheitsmaßnahmen« (Arbeitsverbot, Besuchseinschränkung u. a.) unterworfen. Nach zähem Kampf erklärte das zuständige Gericht dies für rechtswidrig. Vor den Menschenrechten sind nicht alle gleich, schon gar nicht politische Gegner.
Sigurd Schulze
alle Neues Deutschland vom 09.10.03